Absetzbare Stoffe DIN 38409-H9-2
Imhofftrichter
Dieses Verfahren dient zur Bestimmung der absetzbaren Stoffe von Abwässern. Hierdurch lässt sich z.B. abschätzen, wie viel Schlamm das Wasser mit sich führt und wie viel sich in einem Sammelbecken absetzen wird.
Zur Messung der Probe wird diese in einen Imhofftrichter (Spitztrichter) gegeben und senkrecht, erschütterungsfrei aufgestellt. Nach 50 und 110 Minuten wird das Gefäß dreimal ruckartig um seine Längsachse gedreht, um anhaftende Teilchen an der Glaswand zu lösen, damit diese ebenfalls erfasst werden. Nach einer Standzeit von zwei Stunden wird die Partikelmenge bestimmt.